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1. Tränkewasserversorgung
Die artgemäße Versorgung der Schweine mit Tränkewasser
ist umgehend sicherzustellen. Dazu sind die im unteren Stallgebäude
vorhandenen Selbsttränken umgehend funktionsfähig
zu machen. In den Stallbuchten, in denen keinerlei Selbsttränkeeinrichtungen
vorhanden sind, ist als Sofortmaßnahme durch mindestens
3 mal tägliches Befüllen der vorhandenen Futterrinnen
mit Tränkewasser die Wasserversorgung sicherzustellen.
Parallel dazu ist durch die kurzfristige Einrichtung geeigneter
Selbsttränkeeinrichtungen sicherzustellen, dass den Tieren
jederzeit in ausreichender Menge Tränkewasser zur Verfügung
steht.
Frist: 10. Juni 2004
2. Hygiene
Vor und nach jeder Fütterung sind die Futterrinnen mechanisch
und per Wasserausspülung zu reinigen.
Frist: umgehend
3. Spaltenboden
Die vorhandenen Spaltenbreiten übersteigen zum Teil
erheblich die zulässigen Maße von höchstens
1,7 cm. Die Spaltenweiten dürfen diese Maße infolge
von Fertigungsunkgenauigkeiten bei einzelnen Spalten um höchstens
0,3 CM überschreiten. Die Auftrittsbreite der Balken
muss mindestens 8 cm betragen. Aus der vorletzten Abteilung
auf der rechten Seite Richtung Stallausgang gesehen sind die
Schweine umgehend zu entfernen und vorübergehend in einer
geeigneten leeren Bucht unterzubringen.
Frist: Letzter Absatz umgehend, sonst 10. Juni 2004
4. (Tierärztliche) Versorgung von Schweinen
Nach Ihren Angaben werden die Behandlungen von behandlungsbedürftigen
Schweinen von Ihnen selbst vorgenommen. Ich weise darauf hin,
dass zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden
sicherlich in bestimmten Fällen eine tierärztliche
Versorgung und eine Versorgung mit geeigneten Arzneimitteln
erforderlich ist. Behandlungen mit entsprechenden Arzneimitteln
sind umgehend im - nach dem Arzneimittelrecht geforderten
- Bestandsbuch einzutragen. Erkrankte Schweine oder solche,
bei denen es Hinweise gibt, dass die Rangauseinandersetzungen
zu einer Verletzung des Tieres führen könnten, sind
umgehend auszusondern und einer Intensiven Überwachung
zuzuführen. Ein Schwein mit multiplen Abszessen, welches
Ihnen mündlich näher bezeichnet wurde, ist umgehend
schmerzlos zu töten.
Frist: umgehend
5. Stallklima, Beleuchtung
Es ist sicherzustellen, dass die Stallbuchten mindestens
8 Stunden täglich ausreichend beleuchtet sind. Für
eine ausreichende Lüftung ist durch entsprechend geöffnete
Fenster zu sorgen.
Frist: umgehend
6. Beschäftigungsmöglichkeit
Durch die Anbringung geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten
wie z.B. Ketten die von der Decke Mitten einer Stallbucht
herabhängen, ist in allen Buchten für ausreichende
Beschäftigung zu sorgen.
Frist: 10. Juni 2004
7. Desinfektionseinrichtungen
Die Ein- und Ausgänge beider Stockwerke müssen
mit Vorrichtungen versehen sein, die eine Reinigung und Desinfektion
des Schuhzeugs ermöglichen.
Frist: umgehend
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
gez. Dr. Thomas Mönig
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