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Skandal um Schweinemastanlage
weitet sich aus
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Dezember 2004: Genötigt durch die Untätigkeit
des zuständigen Amtsveterinärs drang ein Aktivist im Mai
2004 nachts in eine Schweinemastanlage ein und filmte die skandalösen Zustände - die Tierfreunde erstatteten daraufhin Anzeige und veröffentlichten die Bilder. Statt der erforderlichen Schließung
der Anlage wurde jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach
die Tierfreunde Erkenntnisse und Bildmaterial nicht mehr veröffentlichen
durften. Die Wohnungen der Vorstandsmitglieder wurden polizeilich
durchsucht - Filmmaterial beschlagnahmt: Der Schweinemäster
steht im Verdacht falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht
vorgelegt zu haben, das Kreisveterinäramt hielt konkrete Auskünfte über
die Zustände in der Schweinemast zurück. Das Landgericht
Siegen hob jetzt die Verfügung gegen die Tierfreunde vollständig
auf. Aber alles der Reihe nach:
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Die Schweinemastanlage in Siegen entdeckten Aktive im Mai 2004. Hier ihr Bericht:
"Uneinsehbar und relativ gut versteckt, jedoch direkt am Rande eines
beliebten Naherholungsgebietes in Siegen gelegen. Viele Spaziergänger
parken auf dem Wanderparkplatz in der Lurzenbach wenige hundert
Meter nach dem Ortsausgang Siegen-Oberschelden und erfreuen sich
an einem Spaziergang an der frischen Luft. Diejenigen, die den langen
Weg bis zum Waldesrand durchgehen, vernehmen aus Richtung der unten
rechts in einer Senke gelegenen Halle allerdings eigenartige Gerüche
und beim näherkommen auch fremdartige Geräusche. Hätten
wir nicht die Schreie der Schweine im Inneren des Gebäudes
gehört und den üblen Gestank rund um die Anlage als durch
Schweinegülle hervorgerufen identifiziert, wären wir niemals
auf die Idee gekommen, dass sich dort hinter diesen Mauern ca. 400
Schweine unter übelsten Verhältnissen befinden. Ein Kühlraum
am Wegesrand mit der Aufschrift 'Kadaverraum' trug auch
nicht dazu bei, uns sorglos vorbeimarschieren zu lassen. Den ersten
erschreckenden Einblick verschafften wir uns durch ein offenes Fenster.
Was wir dort sehen konnten war so furchtbar, dass wir uns mit aller
Kraft für diese Tiere einsetzen mussten.
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Die Tatsachen die wir vorfanden entsprachen noch nicht einmal
den tierfeindlichen Gesetzen und Verordnungen. Verdreckte, hustende
Schweine in gemauerten, feuchten Schweinebuchten, zum Teil mit schlimmen
Verletzungen, auf Spaltenböden mit einer Spaltenbreite, die
den Tieren mitunter kaum das Laufen ermöglichte, weil teilweise
die Spaltenbreite den Fußbreiten der Schweine entsprach. Unglaublicher
Dreck, so dass die Schweine wahrscheinlich keinen trockenen Boden
zum Liegen zur Verfügung hatten, sondern ein Leben im eigenen
Kot, in Dunkelheit und Gestank, der einem den Atem raubt, erdulden
mussten. Auf den ersten Blick befand sich in den Boxen noch nicht
einmal Trinkwasser. Hier gab es dringenden Handlungsbedarf. Die
Frage, warum das Kontrollorgan dieses 'landwirtschaftlichen
Betriebes', nämlich das Veterinäramt Siegen, dem
diese Zustände bekannt sein mussten, hier nicht schon lange
eingeschritten war, sondern diese Mastanlage wahrscheinlich schon
Jahre, Jahrzehnte sogar so existierte und von Amts wegen toleriert
und nicht stillgelegt wurde, stellen wir uns auch heute noch.
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Die einzige Möglichkeit den Schweinen zu helfen war
dort hineinzugehen. Was wir brauchten, war Bildmaterial von den
Schweinen und der Mastanlage, um damit die Öffentlichkeit über
diese Zustände zu informieren. Da sich das Veterinäramt
nach einer Veröffentlichung dieses Materials endlich um diesen
Betrieb kümmern musste, um nicht selbst in die Schusslinie
zu geraten, war öffentlicher Druck vonnöten. Auf ein Handeln
des Veterinäramtes auf eine einfache Bitte unsererseits brauchten
wir nicht hoffen, Vertrauen war auch nicht das, was wir ihm unter
diesen vorgefundenen Umständen entgegen bringen konnten. Durch
ein offen stehendes Fenster an der Gebäuderückseite verschafften
wir uns Zugang zur Mastanlage und dokumentierten die Zustände
mit Film- und Photokamera. Die Photoaufnahmen gingen danach mit
kurzer Dokumentation der Missstände an den Verein die Tierfreunde e.V. und von dort an das Veterinäramt als
Anzeige gegen den Schweinemäster Krämer, ebenso bekam
die Presse Photos, Filme und Pressemitteilung und das Material wurde
im Internet veröffentlicht." Soweit der Bericht der Ersteller des Bildmaterials.
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Die Veröffentlichungen erregten Aufsehen in der Bevölkerung,
die Siegerländer waren absolut entsetzt und zutiefst erschüttert
über das, was sie sehen und erfahren mussten. Auch Gastronomiebetriebe
waren mehr als verwundert als Sie erfuhren, dass ihre Abfallgebühren
für Speisereste, in denen natürlich auch Schweinefleisch
enthalten ist, eine solche Anlage mitfinanzieren und ihr biogener
Abfall als Schweinefutter dient. Ein den Tieren aufgezwungener Kannibalismus,
der bei Rindern zu BSE führte und daher seit 2002 von der EU
verboten ist. Nur eine Ausnahmeregelung ermöglicht diesen Irrsinn
auch weiterhin.
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Das Veterinäramt begab sich wie erwartet und nicht
anders möglich sofort nach der Anzeige in den Krämerschen
Schweinemastbetrieb und führte dort eine unangekündigte
Kontrolle durch. Zum Ergebnis dieser Kontrolle gab es von dieser
Seite keine Auskunft. Eine Auskunft vorweg gab es: oh ja, der Betrieb
des Herrn Krämer, der wäre ja bekannt und wirklich nicht
schön. Umso schlimmer, dass das Veterinäramt tatsächlich
erst und nur auf öffentlichen Druck hin endlich handelte. Nicht
wie es korrekt gewesen wäre und in Kenntnis dieser Zustände
schon Jahre früher. An Information gab es einzig eine nichtssagende
Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Unserem Anwalt
wurde trotz mehrfacher mündlicher
und schriftlicher Anfragen keine Auskünfte über die Ergebnisse
der Kontrolle und der gemachten Auflagen in tierschutzrechtlicher
Hinsicht und deren Einhaltung (oder nicht Einhaltung?) erteilt.
Immer wieder die gleiche Antwort des Kreisveterinärs Dr. Thomas
Mönig: die alte alberne Pressemitteilung und dass die Fütterungspraxis,
also die Verfütterung von Speiseresten ja dank Ausnahmegenehmigung
(für welche das Veterinäramt Siegen zuständig ist)
legal sei und es keine "Gefährdung des Verbrauchers"
gibt. Aber kein Wort, kein einziges, wie es um die Schweine steht
und wie diese Zustände in der Mastanlage so lange ungeahndet
bleiben konnten. Der zuständige Veterinär Herr Dr. Mönig
ist heute nicht mehr für den Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig,
sondern hat seit September 2004 eine neue Arbeitsstelle im Rhein-Sieg-Kreis
(Veterinäramt). (hier Details zum
Verhalten des Veterinäramtes).
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Die einstweilige Verfügung die uns unter Androhung
von 250.000 € Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung untersagte,
das Bildmaterial aus der Mastanlage weiter zu verbreiten, erreichte
uns am Morgen eines Infostandes in der Siegener Innenstadt am 17. Juni
2004. Auch durften wir so gut wie nichts mehr diese Schweinemast
betreffend sagen, weder den Namen des Schweinemästers Krämer
nennen, noch unsere Meinung über diese Art der Schweinehaltung
äußern, es nicht Tierquälerei nennen, nicht behaupten,
dass Tiere, die kein Wasser bekommen, Durst haben und vieles mehr.
(hier
die einstweilige Verfügung).
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Der Schweinemäster bangte nach den Veröffentlichungen um seinen Profit. Kundenschwund bei seinem Entsorgungsunternehmen für Essensreste beunruhigte ihn. Denn rentabel macht seinen Mastbetrieb insbesondere auch die Verfütterung von Speiseresten: Die Schweine dienen als Entsorgungsobjekte und der Mäster spart nicht nur Futterkosten, sondern streicht zusätzlich die Gebühren für die Speiseresteentsorgung ein. Schweinemäster
Krämer erklärte dem Gericht schriftlich, er sei doch kein
Tierquäler und zudem sei ja auch "der Tierquälereivorwurf
entkräftet", derweil doch "das Veterinäramt
bis auf wenige Auflagen" "keine Beanstandungen" getätigt
hätte. Nach seiner eidesstattlichen Versicherung hatte der
Kreisveterinär weder die Futterrinnen beanstandet, noch die
Selbstreinigung und die Hygiene, "falsch" sei auch die
Behauptung, in den Futterrinnen vermische sich Kot mit Futter. Auch
unsere Feststellung, dass die Schweine über Monate in ihren
eigenen Exkrementen leben, bezeichnete er als "nachweislich
falsch". Nachweislich falsch jedoch waren die Aussagen des
Schweinemästers. Nur durch diese falschen Aussagen und dadurch,
dass die Auflagen des Veterinäramtes verschwiegen wurden, wurde
dem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben.
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Die Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch gegen diejenigen, die in der Anlage waren, kam nicht
überraschend. Der arme von uns so gepeinigte Herr Krämer
erstattete selbstverständlich Anzeige wegen Hausfriedensbruch
und anderer "Delikte" wie Verstoß gegen Hygienebestimmungen
(wirklich!) und Verletzung von Urheberrechten und anderen Dingen,
die sich sehr schnell als Blödsinn und unhaltbar erwiesen.
Der Hausfriedensbruch, also der Einstieg durch ein offenes Fenster,
um diesen armen Tieren zu helfen, wo es keine andere Möglichkeit
gab, blieb jedoch. Wir fragen uns: Begeht man eigentlich auch Hausfriedensbruch,
wenn man ein ertrinkendes Kind aus einem Teich rettet und dabei
ein fremdes, eingefriedetes Grundstück betritt? Den Tipp, wer
da bei Nacht und Nebel in seine Schweinemast eingedrungen war, bekam
der Mäster übrigens ungefragt von Veterinär Dr. Thomas
Mönig höchstpersönlich.
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Selbstverständlich meldete sich der "Hausfriedensbrecher"
Jürgen Foß schon frühzeitig bei Gericht und gab dort eine
eidesstattliche Versicherung ab, da es unter anderem die einzige
Möglichkeit war, die Echtheit der Bilder zu bezeugen. Der Herr
Schweinemäster wusste nämlich anscheinend nicht so richtig
Bescheid in seinem Betrieb und behauptete zwischenzeitlich, die
Bilder könnten doch gar nicht aus seinem Betrieb sein.
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Die Hausdurchsuchungen der Kripo setzten dem ganzen vorerst
die Krone auf. Während der Schweinemäster fröhlich
weiterhin den Profit seiner immer noch nicht geltendem Recht genügenden
Schweinemast und seines "Entsorgungsunternehmens" abscheffelte,
bekamen wir als echte Verbrecher Besuch von der Kriminalpolizei.
Wurden durchsucht und genauestens in Augenschein genommen. Bei zwei
Vorstandsmitgliedern wurde die Privatwohnung nebst Unterwäsche
durchsucht, alle Aufnahmen aus dem Schweinemastbetrieb beschlagnahmt
und der Computer ebenso. Im Vereinssitz schlug die Kripo richtig
zu und beschlagnahmte im Haushalt des dritten Vorstandsmitgliedes
gleich drei Rechner, die jedoch gar nicht dem Verein gehörten,
sondern dem Hausbesitzer. Aber was soll es, das Recht heiligt die
Mittel!? Recht bekamen letztendlich wir, denn unserem Einspruch
gegen diese Sicherstellungen wurde stattgegeben und somit bekamen
alle doch noch ihre Rechner wieder, worauf zu hoffen man kaum gewagt
hatte (hier Details zur Hausdurchsuchung).
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Das Veterinäramt hüllte sich derweil weiterhin
in tiefes Schweigen. Im Verfahren gegen Jürgen Foß wegen des Hausfriedensbruches
wäre es enorm wichtig gewesen, zu wissen, ob unsere Beanstandungen
am Schweinemastbetrieb richtig und gerechtfertigt waren, dem nach
wird auch das Urteil ausfallen.
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Man muss sich wirklich fragen, ob das
alles noch mit rechten Dingen zugeht. Warum keine konkrete Auskunft?
Was hat das Veterinäramt zu verbergen? Schämt man sich
nur früherer Untätigkeit oder ist es mehr? Oder ist man
irgendwie abhängig voneinander, z.B. weil man Herrn Schweinemäster
Krämer und seine Schweine ja so dringend braucht, um die biogenen
Abfälle des Siegerlandes zu entsorgen, was ja sonst niemand
(da Herr Krämer hier nahezu Monopolstellung innehat!!) macht?
Ohne die Schweine und ohne eine alternative Entsorgungsmöglichkeit
würden die Siegerländer Gastronomie, die Großküchen,
die Krankenhäuser, die Altenheime, die UNI-Mensa etc. nämlich
bis auf weiteres auf ihren Essensresten- und Abfällen hocken
und die schöne Rubensstadt im gärenden Wohlstandsmüll
versinken, was wiederum ein nicht zu verachtendes Problem für
das Veterinäramt wäre. Eine zum Himmel stinkende Sache
(hier Details zum Verhalten des Veterinäramtes).
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Der Schweinemastbetrieb liegt an einem öffentlichen
Weg und daher bietet es sich an, einfach hier und da mal zu schauen,
was es neues gibt. So konnte man z.B. beobachten, wie rund um die
Anlage Baumaterial lagerte, Umbauten (im Bereich der Schlachterei?
Zumindest konnte man kürzlich bei Frost schön die blutigen
Eiszapfen, gefrorene von innen nach außen geflossene Flüssigkeit,
an der Außentüre sehen) getätigt wurden, es wurde
Ordnung gemacht, angestrichen, aus dem "Kadaverraum" wurde
"Zutritt verboten" oder einfach eine weiße Tür.
Neben der Anlage lagen alte "verbotene" Spaltenböden
mit zu großer Spaltenbreite und neue, wahrscheinlich den gesetzlichen
Bestimmungen genügende Spaltenböden (max. 17mm Spaltenbreite
und min. 80mm Auftrittsfläche für Mastschweine). Ob oder
seit wann die Schweine nun Trinkwasser zur Verfügung haben?
Ob immer das Licht aus ist? Ob es immer so höllisch stinkt?
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Ob Schweine dummer Weise nur immer husten, wenn ein Tierfreund
vorbei kommt? Ob es der gesetzlichen Anforderung nach Beschäftigungsmaterial
genügt, wenn Schweine pro Schweinebucht eine Eisenkette aufgehängt
bekommen, mit der dann alle 25 Tiere ausgiebig und wunderbar spielen
können? Ob die Hygiene o.k. ist, wenn sich die Tiere unweigerlich
in die Futterrinnen koten und harnen müssen? Ob es den Anforderungen
nach einem trockenen Liegeplatz genügt, wenn die Tiere nichts
als ihren dünnflüssigen Kot zum drin liegen haben, der
überall verteilt ist? Ob es ein Zeichen für gute Gesundheit
ist, wenn manche Tiere sich nicht bewegen, obwohl sie von anderen
angestupst und gebissen werden? Oder dicke Abszesse haben? Viele
offene Fragen. Nicht mehr offen jedoch sind nun die Fenster der
Mastanlage.
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Terror oder so ähnlich nannte es des Schweinemästers
Anwalt, dass sein Mandant hin und wieder unsere nähere Anwesenheit
zu ertagen hatte. Nur ein einziges Mal sind wir ihm auf einer öffentlichen
Straße hinterhergefahren. Dies hatte jedoch keine rechtlichen
Konsequenzen.
Der Schlachthof brachte uns Erkenntnisse und Eindrücke,
auf die wir gerne verzichtet hätten. Nachdem wir den Schweinemäster
mit einem Tiertransport mit für uns ungewissem Ziel spontan
"begleitet" hatten, landeten wir im Schlachthof Montabaur
und bekamen die freundliche Genehmigung vom Schlachthof, bei der
Schlachtung der Schweine dabei sein zu können und filmen zu
dürfen.
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Die Berufungsverhandlung gegen die einstweilige Verfügung
fand im November 2004 statt. Die Richterin hatte einen Vergleich
ausgearbeitet, der zwar sehr zu unseren Gunsten ausfiel, den jedoch
beide Seiten nicht annehmen wollten. So kam es denn zur Beweisaufnahme.
Während dieser Beweisaufnahme hörten wir vom Anwalt des
Schweinemästers, der persönlich leider nicht anwesend
war, dass es vielleicht ein paar Kleinigkeiten im Betrieb gegeben
habe, die nicht vollkommen in Ordnung waren, aber nun sei wohl alles
gut. Was genau war oder ist, wusste man nicht so genau, es gab da
ein Telefonat und die Tiere hätten nun wohl Spielsachen bekommen.
Wir vervollständigten die Beweisaufnahme mit unseren Photos
und Filmen.
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Das Wunder folgte spontan, denn nach der Filmvorführung
bei Gericht geschah etwas, was wir bis heute nicht verstehen können:
plötzlich zauberte der Anwalt des Schweinemästers ein
Dokument aus seinem Ordner, ein Schreiben des Kreisveterinärs
Dr. Mönig, das Schreiben, was bisher niemand, auch kein Staatsanwalt,
sehen durfte und welches ebenso plötzlich überhaupt existierte.
Ein Schreiben, welches unsere Anschuldigungen gegen den Schweinemäster
aber auch so etwas von bestätigte, wie wir selbst kaum gehofft
hätten! Von Hygiene über Beschäftigungsmaterial über
Beleuchtung über Behandlung kranker Tiere, Trinkwasserversorgung,
Belüftung bis Spaltenböden: alles bemängelt! Nun
war klar, auch offiziell und nicht nur aus Tierschützersicht
hatte es im Betrieb des Herrn Krämer gewaltigen Handlungsbedarf
gegeben! Ein sehr krankes Schwein musste sogar sofort auf Anordnung
getötet werden. Und das nannte Herr Krämer "wenig".
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Die Fristen zur Beseitigung der Mängel (sofort oder 10. Juni
2004) erstaunten uns umso mehr, denn nun konnten wir ziemlich sicher
davon ausgehen, dass Herr Krämer niemals in der Lage gewesen
sein wird, z.B. innerhalb von zwei Wochen die kompletten Böden
auszutauschen. Umso kurioser: warum jahrelanges Stillschweigen und
Duldung dieser Zustände durch das Veterinäramt und nun
"so hart"? Warum wurde der Betrieb nicht schon lange geschlossen?
Warum wurde trotz aller Mängel geduldet, dass neue Schweine
eingestallt wurden? Zumindest das hätte untersagt werden müssen,
solange der Betrieb nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt
(hier Details zum Verhalten des Veterinäramtes).
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Das Urteil der Berufungsverhandlung wurde im Dezember verkündet.
Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, Film- und Photomaterial
dürfen somit wieder veröffentlicht werden. Die Kosten
des Verfahrens trägt die Schweinemästerei Krämer.
Wir dürfen nun auch wieder sprechen und "nein" sagen
zu solcher Tierquälerei und unter anderem auch wieder sagen,
dass so etwas, was man dort sieht:
Massentierhaltung der übelsten Sorte ist!
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Das Veterinäramt hatte u.a. zur Auflage gemacht, dass
Fenster der Mastanlage wegen der sonst mangelhaften Belüftung
offen sein müssen. Ja wir ahnen, das passt dem Schweinemäster
ganz und gar nicht wegen der Tierschützer... - die könnten
dann ja nachschauen, ob er sich an die Auflagen hält. Aber
das tut er ja nicht, wie die geschlossenen Fenster zeigen. Herr
Krämer ist übrigens nicht auf unser Angebot eingegangen,
dass wir uns persönlich in seiner Begleitung davon überzeugen
dürfen, ob nun in seinem Mastbetrieb alles in Ordnung ist.
Fortsetzung folgt! Wir können
gespannt sein und denken nicht ans Aufgeben. Und jeden Tag, jede
Nacht, an diese armen Schweine.
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Text & Bilder: Tanja Günther, Jürgen Foß
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Alle Informationen im Überblick
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