Wie Amtsveterinäre
Tierschutz vereiteln
Eigentlich nicht mehr als eine Standardmeldung im Tierschutz: Ein Hund wird an einer Kette gehalten. Die Tierschutzhundeverordnung lässt bei diesen Dingen keinen Interpretationsspielraum: Wenn Hunde angebunden gehalten werden, muss eine aufwendige Anbindevorrichtung mit Laufseiltechnik installiert werden; eine wärmeisolierte Hütte muss zur Verfügung stehen, jederzeit muss Trinkwasser erreichbar sein. Wenn dies nicht erfüllt ist, hat das zuständige Veterinäramt dafür Sorge zu tragen, dass die Missstände abgestellt werden: Die Veterinärämter sind die Exekutive in Sachen Tierschutz. |
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Hunde sind soziale Tiere die dauerhaft Rudelanschluss benötigen; also in die Familie integriert gehören, wie jedes andere Familienmitglied auch. Die Tierschutzhundeverordnung lässt dies außer Acht, womit eine Haltung gemäß Tierschutzhundeverordnung alles andere als optimal ist. Trotzdem melden auch wir solche Fälle den Veterinärämtern, wenn keine andere Möglichkeit in Betracht kommt. Damit werden zumindest die gesetzlich geforderten Minimalanforderungen umgesetzt, um wenigstens eine kleine Linderung der Leiden bewirken zu können und auch, um diesen Haltern mit möglichst hohen Hürden die Lust an weiterer Hundehaltung zu nehmen.
So auch bei einem Fall in 17109 Demmin, Neubrandenburger Straße, Höhe Kastanienweg; 670 km von unserem Vereinssitz entfernt. Wegen anderer Recherchen waren wir in diesem Gebiet unterwegs, als uns ein Rottweiler auffiel, der an einer Stahlkette gehalten wurde. Der Hund hatte außerdem keine isolierte Hundehütte zur Verfügung. Auch der Wassernapf war bei unserem Besuch leer - es stand kein Trinkwasser zur Verfügung. Insgesamt entspricht dies nicht einer Haltung gemäß §2 Tierschutzgesetz. Passanten bestätigten uns, dass es sich hierbei um eine Dauerhaltung handeln würde. |
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Eine dahingehende Meldung reichten wir am 18.02.2007 inklusive Bildmaterial beim zuständigen Veterinäramt in 17109 Demmin, Hanseufer 3, ein. Am 22.02.07 kontaktierte man uns von dort telefonisch und teilte uns mit, dass man die Meldung nicht bearbeiten könne, da wir keinen Namen des Halters angegeben hätten. Wir erläuterten, dass wir den Namen des Halters nicht kennen, aber der Hund sehr leicht zu finden sei; die Ortsbeschreibung war der Meldung beigefügt. Wir erläuterten weiter, dass vor Ort kein Wohnhaus sei, sondern der Hund an einer Art freistehenden Garage angebunden wäre und baten darum, dass das Veterinäramt bitte den Halter ermitteln solle. Man weigerte sich und gab an, man brauche zuerst den Namen und die Anschrift des Halters, da man ihm vorab, also vor einer Kontrolle vor Ort, einen Anhörungsbogen schicken wolle. Man verweigerte die weitere Bearbeitung unserer Meldung. |
Vom Sitz des zuständigen Veterinäramtes in Demmin bis zur beanstandeten Hundehaltung sind es 3,3 km, also maximal 5 Autominuten. Ohne großen Aufwand hätte das Veterinäramt vor Ort beispielsweise einen Hinweis an den Hundehalter mit der Bitte um Rückmeldung hinterlassen können. Falls der Halter sich dann tatsächlich nicht meldet, muss der Hund eben sichergestellt und artgerecht untergebracht werden, bis der Halter ermittelt ist. Dass man bereits im Vorfeld der Kontrollen vor Ort die Halter zuerst schriftlich kontaktiert, ist geradezu verrückt: Die Tierquäler werden durch die ermittelnde Behöre höchst förmlich gewarnt und haben alle Zeit der Welt, Tierquälerei zu vertuschen und sich abstruse Geschichten auszudenken und dahingehend den Fragebogen zu beantworten. Die Tierschutz-Kontrollen im Landkreis Demmin werden somit ad absurdum geführt.
Wegen all dieser Umstände haben wir uns an die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg gewandt. Beim zuständigen Veterinäramt scheint man offensichtlich kein Interesse an der Ahnung solcher Fälle zu haben. Wir bitten Sie: Fallen Ihnen solche oder ähnlich gelagerte Fälle auf, melden Sie diese den Veteriärämtern und bleiben Sie am Ball: Vergewissern Sie sich, dass auch tatsächlich etwas geschieht. Verhält sich das Veterinäramt desinteressiert oder werden die Verstöße vertuscht, geben Sie uns bitte Bescheid. Unsere Erfahrung ist, dass solche oder ähnliche Verhaltsmuster bei Amtsveterinären nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist.
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