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Anbindehaltung bei Zuchtsauen -
tierquälerisch und rechtswidrig
Obwohl hohe Vertragsstrafen durch die EU drohen, opfert Deutschland seit Jahren gesetzliche Regelungen zum Schutz sogenannter landwirtschaftlicher Nutztiere wirtschaftlichen Interessen.
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Jan. 06: Von Parasiten befallene Tiere, verletze Tiere, sterbende Tiere, tote Tiere: immer wieder dringen grausame, mitleid- oder ekelerregende Bilder aus Tierhaltungen ans Tageslicht.
Wie es in speziellen Zuchtställen für Schweine aussieht, deckte "Objektiv - das Rechercheteam" im Dezember 2005 in einer Schweinezucht in Rheinland-Pfalz auf - die Tierfreunde e.V. veröffentlichten die Bilder: An kurzen Ketten angebundene Sauen. Die Tiere liegen in ihrem eigenen Kot und Urin; blanker Betonboden verhindert ein Abfließen der Exkremente. Sie können sich weder umdrehen noch ausgestreckt hinlegen. Verhaltensstörungen wie Krippenbeißen sind die Folgen dieser tierquälerische Haltungsform.
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Im Nebenraum hunderte Ferkel so dicht gedrängt, dass sie mitunter nicht einmal aufrecht nebeneinander Platz finden. Manche Tiere haben Verletzungen. Viele sind krank. Alle gehörten sie noch zur Mutter - nicht immer überleben Ferkel die frühe Trennung. Ein weibliches Tier wird von den anderen Ferkeln als Ersatzmutter missbraucht: sie versuchen krampfhaft, Milch aus den durch die Beanspruchung geschwollenen und wunden Zitzen zu saugen; als das stöhnende Tier sich auf den Bauch dreht, saugen die Anderen an seinem Fell weiter. Auch hier Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Ohrenbeißen – ein deutlicher Anzeiger dafür, dass auch die Ferkel sich alles andere als wohl fühlen. Die Schadgaskonzentration in beiden Hallen ist so hoch, dass wir lange nach dem Besuch noch Lungenprobleme haben – die Tiere bleiben noch Monate in diesen Räumen. Husten und rasselnde Atemgeräusche machen aber auch die Belastung der Tiere deutlich.
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Drei Monate, drei Wochen und drei Tage – so lange dauert im Schnitt die Trächtigkeit einer Zuchtsau – sind die trächtigen Muttertiere mit einem straffen Bauchgurt an kurzen Ketten angebunden. Knapp vier Monate lang ohne die Möglichkeit sich umzudrehen, sich ausgestreckt hinzulegen oder körperlichen Kontakt zu den Artgenossen aufzunehmen. Danach werfen sie im Abferkelstall ihre Jungen – die sie, eingepfercht in sogenannte Sauenstände, die das Umdrehen ebenso verhindern wie die Anbindehaltung – nicht bemuttern, beschützen, nicht einmal ablecken können. Die offizielle Erklärung für diese Haltungsform ist der ökonomisch zu betrachtende Schutz der Ferkel: durch die Enge in den Abferkelbuchten zerquetschen die Muttersauen sonst versehentlich die eigenen Jungen. Sind die Ferkel groß genug um zur Ferkelaufzucht von der Mutter getrennt zu werden, kommt diese - diesmal in Gruppenhaltung – in die Deckstation, in der ein Eber die Sauen so schnell wie möglich neu besamen soll. Danach beginnt der Kreislauf von vorne – Anbindehaltung im Wartestall, Sauenstand im Abferkelstall, Deckstation. Jahrzehntelang. Eine heutige Zuchtsau kann bis zu 20 Jahre alt werden. Die Ferkel wandern unterdessen über Vor- und Endmast auf die Teller der Endverbraucher oder werden ebenfalls zu Zuchttieren.
Die Anbindung von Sauen sowie die ungekannt hohe Belegdichte bei den Ferkeln verstoßen zwar eindeutig gegen EU-Recht – nach wie vor aber nicht gegen nationale Verordnungen. |
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Seit 2001 ist der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert und hat damit Verfassungsrang. Auch auf EU-Ebene wurden etliche Verordnungen und Richtlinien zum Schutz von Tieren erlassen. Was nun noch fehlt sind Gesetze, die das Staatsziel Tierschutz mit Inhalt füllen und die unmittelbaren EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen.
Zur Sachlage: In Sachen Schweinehaltung herrscht in Deutschland seit Jahren eine Lobby. Die Schweinehaltung in Deutschland ist aufgrund einer fehlenden Verordnung derzeit praktisch "rechtsfreier Raum". Im Jahre 2001 trat die sogenannte "Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" in Kraft. Darin wird geregelt, dass die bis dahin gültige Schweinehaltungsverordnung von 1994 ausser Kraft gesetzt wird. Neue Regelungen für die Schweine wurden keine beschlossen, da man sich politisch nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnte. Es gibt in Deutschland seit 2001 keine gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Schweinen. Die EU-Richtline wurde nicht übernommen und zuletzt im November 2004 durch den Bundesrat abgelehnt. Die EU-Richtlinie ist aber erst dann bindend, wenn sie durch die Politik in Deutschland in nationales Recht übernommen wurde.
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Besonders absurd ist dieser Umstand in Bezug auf die Haltung von Zuchtsauen. So ist nach der
europäischen Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen die Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist für vor dem 01. Januar 1996 gebaute Altanlagen ab dem 01. Januar 2006 generell verboten. Diese EG-rechtlichen Anforderungen wurden durch § 7 der Verordnung zum Schutz von Schweinen von 1994 in nationales Recht umgesetzt. Also jener Verordnung, die 2001 dann ausser Kraft gesetzt wurde. So war also ab 1994 das Anbindeverbot in Deutschland rechtskräftig um 2001 wieder ins Nirwana verbannt zu werden. § 7a regelte in dieser Zeit das Verbot der Anbindehaltung. Jetzt wartet diese Vorschrift wiederum darauf, durch Erlass einer neuen Schweinehaltungsverordnung erneut in nationales Recht umgesetzt zu werden.
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Trotz der zwingenden Pflicht, die EU-Richtlinie durch eine Schweinehaltungsverordnung in nationales Recht umzusetzen, ist Deutschland dieser aber bis dato nicht nachgekommen. Dies ist allerdings dringend und schnellstmöglich nötig, da die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der Brüsseler Schweinehaltungsrichtlinie eingeleitet hat und empfindliche Strafzahlungen drohen.
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Seit 2001 ist der Staat in der Pflicht, eine neue Schweinehaltungsverordnung zu erlassen. Diese scheiterte immer wieder an wirtschaftlichen Interessen. Zuletzt versuchte der Bundesrat,
durch eine Verknüpfung mit der ebenso dringend notwendigen Legehennenverordnung die damalige Bundesverbraucherschutzministerin Künast aus lobbyistischen Gründen zu erpressen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will jetzt die Verabschiedung einer neuen Schweinehaltungsverordnung forcieren. Das Agrarressort hat einen Entwurf vorgelegt, der sich weitestgehend am Votum des Bundesrates vom November letzten Jahres – und damit den Mindestanforderungen der EU – orientiert.
Von Seiten der Lobby, namentlich der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN), hagelt es aber bereits Proteste: die EU-Vorgaben seien in diesem Entwurf nicht wie von Kanzlerin Merkel versprochen 1:1 umgesetzt worden, sondern gingen „in
vielen Punkten eindeutig darüber hinaus“.
Doch die Schweinemästerlobby kann aufatmen: auch Agrarminister Horst Seehofer verspricht jetzt eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie für Sommer diesen Jahres. Zumindest bis dahin wird die Schweinehaltung „rechtsfreier Raum“ bleiben - und die Tiere leiden weiter.
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Um dies zu verhindern haben die Tierfreunde e.V. Anzeige gegen den Schweinemastbetrieb in Rheinland Pfalz erstattet. Denn trotz fehlender expliziter Regelungen muss das Tierschutzgesetz auch bei der Schweinehaltung beachtet werden. Dort ist festgeschrieben, dass man [§2.2] „die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Diese Haltung ist eindeutig ein vermeidbares Leid. Gemäß Tierschutzgesetz stellt eine solche Quälerei sogar einen Straftatbestand dar. Selbst ohne die EU-Richtlinie zu berücksichtigen steht außer Frage, dass dies für die Tiere „erhebliche Leiden“ darstellt, die zudem „lang anhaltend“ sind, womit nach §17 der Straftatbestand erfüllt ist. Da der zuständige Amtsveterinär dieser Quälerei zuschaut, wurde er mit angezeigt. Wie ernst es der Justiz mit dem Verfassungsziel Tierschutz tatsächlich ist, zeigt der Ausgang der Verfahren: Unsere Anzeigen wurden eingestellt. Grundsätzlich die Leiden der Tiere verhindern kann aber nur der Verbraucher, in dem er schlichtweg auf Tierisches verzichtet. |
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Ausblick: Nicht nur auf politischer Ebene, auch seitens der Wirtschaft wird also weiterhin kräftig Lobbyarbeit für die industrielle Tierhaltung betrieben. Obwohl Deutschland der größte Schweinefleischerzeuger Europas ist lamentiert man, Deutschlands Schweinebestände seien zu klein. Und ganz pragmatisch geht man auch gleich ans Werk, um dies zu ändern: in Ostdeutschland sollen jetzte einige der alten Riesenanlagen aus DDR-Zeiten, die damals mit bis zu 180.000 Schweinen die größten Anlagen Europas waren, wieder in Betrieb genommen werden. So holt man sich dann gleich noch ausländische Investoren ins Land. Verfügungsberechtigt in dieser Angelegenheit sind die Länder: Sie bestimmen mit, wie die Bundesmittel für Agrarinvestitionen verteilt werden. Schleswig-Holstein beispielsweise hat bereits beschlossen, nur noch große Ställe ab 50.000 Euro zu fördern.
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